KGR-Wahl 2020 Beschluss des Krisenstabs (16.03.2020)

Die Kirchengemeinderatswahlen finden am 22. März 2020 statt. Wahllokale: Es werden keine Wahllokale geöffnet. Die Wahl findet nur per Briefwahl statt, die Wahllokale bleiben geschlossen.

Weisen Sie die Öffentlichkeit auf den Homepages und anderen Internetangeboten Ihrer Gemeinde, per Aushänge und durch Hinweise in den kommunalen Amtsblättern und ähnlichen Publikationen darauf hin.
Auszählung

Für Auszählungsgruppen gilt:
• Vermeiden von Risikogruppen als Auszählende
• Auszählungsgruppen auf die Mindestanzahl reduzieren: Zählgruppen zu 3 Personen
Nur eine Zählgruppen pro Raum, Zählgruppen also auf mehrere Räume verteilen
• Eintragung der Ergebnisse unmittelbar nach Auszählung in WEDDING

Situation: Allgemeine Briefwahl

Alle Wahlberechtigten werden dringend gebeten, von der Möglichkeit der Briefwahl regen Gebrauch zu machen.

Bitte machen Sie als Wahlverantwortliche auf den Homepages und anderen Internetangeboten Ihrer Gemeinde, per Aushänge und durch Hinweise in den kommunalen Amtsblättern und ähnlichen Publikationen aufmerksam.
Eine Anzeigenvorlage finden Sie in Wahlorga

(https://drs-map.viadesk.com/do/document?id=638840-646f63756d656e74) und auf
https://wiesiehtsaus.de/html/content /kgr_par_wahl_rottenburg_stuttgart.html (KGR-PaR- Wahl 2020
Anzeigenvorlagen (ZIP)) Eingangsfrist für Wahlbriefe bei allgemeiner Briefwahl

Auszuzählen sind bei allgemeiner Briefwahl alle Wahlbriefe, die bis
Sonntag, 22. März 2020, 16.00 Uhr im Pfarramt/Einwurfbriefkasten eingegangen sind.
Dies neue Eingangsfrist gilt ab sofort diözesanweit, unabhängig davon, was bisher vor Ort als Ende der Briefwahlfrist mitgeteilt wurde.