Wiedereintritt / Austritt

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Kirchenaustritt beim Staat / bei der Stadt…

Die Katholische Kirche kennt keinen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft Kirche, da die Taufe nicht rückgängig gemacht werden kann und die katholische Kirche sich als die Gemeinschaft der Getauften versteht. Gleichwohl hat der zivilrechtliche Kirchenaustritt auch Folgen – vgl. „Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt“ (24.09.2012) – wie etwa:

  • Keine weitere Sakramentenspendung (Firmung, Eucharistie/Abendmahl, Krankensalbung, Sakrament der Versöhnung = Beichte/Buße, Ehe nur unter bestimmter Voraussetzung), außer jeweils in Todesgefahr
  • Kein Wahrnehmen kirchlicher Ämter und Funktionen (z.B. Kirchengemeinderat, kirchliche Verbände und Vereine)
  • Keine Tauf- und Firmpatenschaft
  • Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts in der Kirche

Unabhängig davon schmerzt mich jeder Austritt, nicht zuletzt, weil ich ohne die Kirche heute nicht das wäre, was ich bin: ein Mensch voller Dankbarkeit und Hoffnung für und über diese vergängliche Welt hinaus! Die Kirche ist nicht nur die einzige Gemeinschaft aller Organisationen und Staatsformen, die nunmehr über 2000 Jahre Bestand hat, nein, sie bürgt vielmehr für das, was sie in ihrem tiefsten Kern ausmacht:
Die Kirche steht für die frohmachende und befreiende Botschaft Gottes, wie sie in Jesus Christus konkret greif- und angreifbar geworden ist, gibt Orientierung und Halt auch in schwierigen Zeiten und Lebenskrisen, vermittelt christliche Werte und eröffnet über jegliches Dasein hinaus eine Perspektive, die ihresgleichen sucht.

Das Kirche auch organisiert sein muss wie jede Familie, jeder Verein, Schule, Firma und dergleichen, versteht sich von slbst. Sie ist im positiven Sinn eine Institution, das heißt, eine Gemeinschaft von Menschen, die miteinander auf dem Weg sind, sich gegenseitig stärken, Leben und Glauben teilen und in der geteilten Freude doppelte Freude finden, im geteilten Leid nur halbes Leid erfahren; die Kirche ist eine noch unvollkommene Menschenmasse auf ihrem Ziel zur ewigen Vollkommenheit.

Weil mir jedes ausgetretene und fehlende Mitglied der Kirche nicht gleichgültig ist, ich seitens der Stadt erst nach vollzogenem Kirchenaustritt davon erfahre und im Vorfeld keine Möglichkeit habe, mit dem Ausgetretenen vor dessen definitiver Entscheidung und vor vollzogenem Schritt ins Gespräch zu kommen, schreibe ich jedem einstigen Gemeindemitglied folgenden persönlichen Brief:

Liebe/r Frau/Herr N.N.,

vor kurzem erhielt ich seitens des Einwohnermeldeamtes die Mitteilung, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind – und ich möchte Ihnen wenigstens auf diesem Weg antworten.
Mir ist bewusst: Es ist Ihre Entscheidung, zu gehen oder zu bleiben; ich kann und will mich Ihnen deshalb auch nicht aufdrängen oder Sie beknien – ich respektiere Ihren Entschluss.
Gleichgültig ist er mir freilich nicht. Der Austritt aus der Kirche, in der Sie getauft worden und aufgewachsen sind, ist ja nicht bloß ein Stück Papier – er ist ein Schnitt an die Wurzeln.
Ich kenne Ihre Gründe nicht. Und Sie müssen mir darüber auch keine Rechenschaft geben. Aber mir wäre es wichtig, auf Sie zu hören beziehungsweise auf das, was Sie bewogen hat oder bewegt. Deshalb käme ich gerne mit Ihnen ins Gespräch – würde mich jedenfalls freuen, wenn Sie mir auf irgendeine Weise antworten.
Mit guten Wünschen für Ihren Weg und herzlichem Gruß

Ihr
Hermann Friedl Dekan

…Wiedereintritt/-Aufnahme bei der Kirche/Kirchengemeinde

Der beim Standesamt vollzogene Austritt aus der Kirche ist jedoch umkehrbar! Dazu braucht es lediglich die Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer der Wohnsitz-Kirchengemeinde, ein oder mehrere Gespräche, ein paar Formalitäten und die kirchlich-liturgisch vollzogene Feier der Wiederaufnahme. Letztere erstreckt sich zum einen im erneuten Bekenntnis zu Gott in Form des Glaubensbekenntnisses (Credo), das die Kirchengemeinde mit dem Revertit („Rückkehrer“) gemeinsam beten kann als ein Zeichen dafür, dass dieser von der Gemeinschaft der Glaubenden im christlichen Glauben mitgetragen wird; zum anderen wird der wieder in die Kirche Aufgenommene an der Kommunion (Eucharistie/Abendmahl) teilnehmen als ein Zeichen dafür, dass er mit Christus und der Kirche/Kirchengemeinde wieder in voller Gemeinschaft steht.

Nach der Feier der Wiederaufnahme werden folgende Einrichtungen schriftlich informiert: Standesamt, Einwohnermeldeamt, Finanzamt und Taufpfarramt.

Wir laden Sie sehr herzlich ein, unsere Kirchengemeinde einmal ganz persönlich kennen zu lernen: den Pfarrer, der Sie gerne mal einen Tag lang mitnimmt ins Pfarrhaus zum Essen und zu den gerade anstehenden Diensten und Verpflichtungen unterwegs; die vielen Menschen, die sich als Gemeinschaft miteinander verbunden fühlen und füreinander verantwortlich wissen, denen die anderen und der Glaube nicht gleichgültig sind, die miteinander Gottes- und Menschendienst feiern und festen wollen und die nicht zuletzt auch zu wertvollen Freunden werden können.
Sie sind uns willkommen so, wie Sie sind: mit Ihrer Biographie, Nationalität, Veranlagung und sozialen Situation, mit Ihrem Glauben und Ihrer Skepsis, als Single, mit Ihrer Familie oder in Ihrer Lebenspartnerschaft.

Stellen Sie Ihr Leben nochmals auf den Kopf! Wagen Sie die Umkehr! Melden Sie sich einfach im Gemeinde-/Pfarrbüro (Fon 07121 71208) oder direkt bei mir, Ihrem Pfarrer (hermann.friedl@drs.de)! Vielleicht sagen Sie in Anlehnung an Neil Armstrong*, der am 20.07.1969 als erster Mensch den Mond betrat, dann auch einmal: ‚Ein kleiner formeller Schritt für mich, ein großer Schritt für mein Leben und meinen Glauben!‘

* „One small step for me is a big step for mankind“

Bild: Birgit Seuffert
In: Pfarrbriefservice.de