Seelsorgeeinheit Echaztal feiert wieder öffentliche Gottesdienste – Start am Muttertag, 10. Mai 2020, in Unterhausen (9 Uhr) und Pfullingen (10:30 Uhr) – mit vorheriger Anmeldung und den „10 Corona-Geboten“

Der Krisenstab der Katholischen Seelsorgeeinheit Echaztal (Pfullingen-Lichtenstein), dem unter anderem die Gewählten Vorsitzenden des gemeinsamen Kirchengemeinderates angehören, hat sich unter der Leitung von Dekan Hermann Friedl mit der Umsetzung der ab kommendem Sonntag, 10. Mai 2020 (Muttertag), wieder möglichen öffentlichen Gottesdienste befasst. Diese dürfen laut bischöflicher Anweisung nur in Kirchen und Kapellen, nicht jedoch in Gemeindezentren gefeiert werden. Hier das Ergebnis der Umsetzung vor Ort, dem ein Schreiben von Bischof Dr. Gebhard Fürst vom 30.04.2020 zugrunde liegt:

1) Jeder Teilnehmende muss sich wöchentlich bis Freitag, 16:30 Uhr, unter der Telefonnummer (07121) 71208 bzw. Mail st.wolfgang.pfullingen@drs.de mit Namen und eigener Telefonnummer anmelden, um gegebenenfalls eine Infektionskette zurückverfolgen und unterbrechen zu können. Wenn Ehepaare oder Familien einen Gottesdienst besuchen möchten, sind die Namen aller Teilnehmenden zu nennen.

2) Des vorgeschriebenen Abstands von zwei Metern nach links, rechts, vorne und hinten wegen und der dadurch notwendigen Absperrung jeder zweiten Kirchenbank ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt: In Unterhausen maximal ca. 20 Personen und in Pfullingen ca. 65 Personen. Ehepaare und Familien dürfen zusammensitzen, andere nicht. Alle Mitfeiernden müssen einen Sitzplatz haben.

3) Zwei Ordner weisen anhand der Teilnehmerliste die Gottesdienstbesucher an, wie diese sich zu verhalten, welche „Einbahnstraßen“ sie zu gehen und wo sie ihren Platz in der Kirche einzunehmen und wie sie am Ende der Feier die Kirche wieder zu verlassen haben. Ein frühzeitiges Kommen zum Gottesdienst ist nötig, weil die Anleitungen zusätzlich Zeit kosten!

4) An den Eingängen steht ein Desinfektionsspender. Liederbücher „Gotteslob“ liegen keine mehr aus, da nicht gesungen werden darf (Tröpfcheninfektion). Der Krisenstab empfiehlt eine Mund-Nasen-Maske für alle Gottesdienstmitfeiernden. Auf den Friedensgruß durch Reichen der Hände wird weiterhin verzichtet.

5) Jeden Sonntag, einschließlich der Feiertage Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 21. Mai) und Fronleichnam (Donnerstag, 11. Juni), finden um 9 Uhr in Hl. Bruder Konrad Lichtenstein-Unterhausen und um 10:30 Uhr in St. Wolfgang Pfullingen Eucharistiefeiern statt (am 1. Sonntag im Monat sind die Uhrzeiten, wie bereits gewohnt, vertauscht). Auf Gottesdienste an Werktagen wird zunächst noch verzichtet.

6) Bei den Eucharistiefeiern in Unterhausen kann keine Kommunionausteilung erfolgen, da der kleine Kirchenraum die Schutzmaßnahmen nicht zulässt; hier verweisen wir auf die so genannte „geistliche“ Kommunion. In Pfullingen gibt es für den Kommunionempfang strenge Vorschriften: Keine Mundkommunion, Austeilen der Kommunion mittels einer Zange und Tellerchen auf zwei Tischen vorne an den Mittelgängen, Beschreiten der „Einbahnstraßen“ und Mund-Nasenschutz für die Austeilenden. Auch hier gilt klar der Zwei-Meter-Abstand. Näheres wird während des Gottesdienstes bekanntgegeben und angewiesen.

7) Das Kollekte-Körbchen wird während der Gabenbereitung nicht durchgereicht, sondern steht hinten auf dem geleerten Weihwasserbecken. Beim Verlassen der Kirche kann das Opfer ins Körbchen gelegt werden.

8) Kindergottesdienste (Echaz-Kids und Echaz-Youngsters), „die z.B. in Räumen des Gemeindehauses parallel zu Eucharistiefeiern … gefeiert werden, sind derzeit noch nicht möglich, da sich bei diesen Gottesdienstformaten die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln nicht einhalten lassen“, so der Bischof.

9) Die Sonntagspflicht bleibt trotz dieser neuen Möglichkeiten bis auf weiteres ausgesetzt. Dies ist auch ein deutliches Signal für ältere Personen oder Menschen, die zu Risikogruppen gehören. Sie sollen einerseits nicht von der Möglichkeit zum Gottesdienstbesuch ausgeschlossen werden, andererseits aber keine falsche innere Verpflichtung verspüren, trotz des Bewusstseins der eigenen Gefährdung in den Gottesdienst kommen zu müssen.

10) Personen mit (auch nur leichten) Krankheitssymptomen (z.B. Husten, Fieber) können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen.

„Die Verantwortlichen nehmen die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften von Staat und Kirche (Diözese Rottenburg-Stuttgart) sehr ernst und tun alles, was in unseren Möglichkeiten steht, um die Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten“, sagt Dekan Friedl.