FRIEDL IN DIÖZESANE ÖKUMENE-KOMMISSION BERUFEN

Bischof Fürst würdigt Verdienste des katholischen Dekans

Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Gebhard Fürst, hat den Dekan des Katholischen Dekanats Reutlingen-Zwiefalten, Hermann Friedl, in die „Resonanzgruppe Ökumene“ berufen. In seinem Schreiben schätzt der Bischof das ökumenische Engagement des Dekans und Pfarrers im Echaztal seit vielen Jahren. Als Bischof sei es ihm „ein Anliegen, die Suche nach weiteren Schritten in der Ökumene fortzusetzen und dabei die Themen aus der Arbeit in der Ökumene vor Ort zu hören“ und auch strukturell zu verankern. In dieser Kommission „sollen die ökumenischen Themen und Anliegen, die in unserer Diözese virulent sind, … besprochen werden. Ich verspreche mir davon Impulse für die Diözesanleitung, für diözesane Gremien und für die Arbeit in der ACK Baden-Württemberg“, so der Bischof. Dekan Friedl solle in dieser Resonanzgruppe mit seinem Wissen und seinen vielfältigen und reichen ökumenischen Erfahrungen die Ökumene in der Diözese mitgestalten.

Der diözesanen Ökumene-Kommission gehören 10 Mitglieder an: Drei davon wurden vom Diözesanrat gewählt, fünf vom Bischof direkt berufen – darunter Friedl – und zwei sind als geborene Mitglieder qua Amt vertreten; letztere beiden sind der Leiter der Hauptabteilung VII „Glaubensfragen und Ökumene“, Domkapitular Monsignore Dr. Heinz Detlef Stäps, und dessen Referentin Margret Schäfer-Krebs. Die Kommission hat sich Mitte Februar 2019 konstituiert und die Arbeit aufgenommen. In ihrer nächsten Sitzung setzt sich die Resonanzgruppe mit der Eucharistiegemeinschaft auseinander, wobei es nicht um eine Vereinfachung auf organisatorischer Ebene der Gemeinden gehen soll, sondern um die spirituelle Tiefe und ekklesiologische Dimension, die in den Argumenten liegt. Die Argumente aus evangelisch-lutherischer Position, der anderen evangelischen Kirchen sowie die Aussagen der Magdeburger Erklärung (2007) zu einer formellen Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der in elf verschiedenen Kirchen in Deutschland vollzogenen Taufen und der Leuenberger Konkordie (1973) zu gegenseitiger Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft sind dabei von großer Relevanz. Auch die orthodoxe Kirche und die vielen Freikirchen stehen auf der Agenda der diözesanen Ökumene-Kommission.

Die Orientierungshilfe der deutschen Bischöfe vom 20.02.2018 „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ bedeutet gegenüber vorherigen Aussagen ein Novum, insofern der Gang zur Kommunion eines evangelischen Partners in einer konfessionsverbindenden Ehe positiv gesehen, die eigene Gewissensentscheidung als handlungsleitend anerkannt wird und das Angebot eines seelsorgerlichen Gesprächs für eine solche Entscheidung als verpflichtend für das pastorale Personal gemacht wurde. Die Orientierungshilfe wurde für die Diözese Rottenburg-Stuttgart rezipiert. Bischof Fürst hat dazu zwei Briefe an das pastorale Personal der Diözese und einen Flyer für die betroffenen Paare herausgegeben. Der Flyer wurde mit wenigen Änderungen im Bistum Hildesheim übernommen.