Corona-Beschränkungen aufgehoben

Künftig finden Eucharistie- und Wort-Gottes-Feiern sowie weitere Gottesdienste ohne Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie statt.
Bischof Dr. Gebhard Fürst hat die noch bestehenden Regelungen und Beschränkungen mit Schreiben vom 20. Januar 2023 aufgehoben. In der 80. Mitteilung an die Verantwortlichen und Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und im pastoralen Dienst erinnerte der Bischof an die schmerzvollen und belastenden Erfahrungen der vergangenen drei Jahre. Gleichzeitig zeigte er sich beeindruckt, wie die Gemeinden mit „viel Energie, Glaubenskraft, Geduld und Leidenschaft immer wieder neue Herausforderungen gemeistert haben“. Für dieses Engagement bedankte sich der Bischof.
Bereits zum 01. Januar 2023 hatte sich der Corona-Krisenstab der Diözese aufgelöst. Das Gremium hatte die Entwicklung der Pandemie permanent beobachtet und Maßnahmen erlassen bzw. der aktuellen Situation anpasst.
Somit können wir auch den Arbeitskreis „Corona“ für unsere Kirchengemeinde auflösen, der sich in den letzten Jahren um die Umsetzung der Vorgaben der Diözese gekümmert hat.
Ein paar Auszüge aus der bischöflichen Mitteilung:
– Den Gläubigen wird die Handkommunion empfohlen. Die Spendung der Mundkommunion ist möglich und soll, wo möglich, künftig durch Hinzutreten der Gläubigen am Ende der Kommunionausteilung erfolgen.
– Es wird geraten, den Mitfeiernden auch künftig eine Möglichkeit zur Handdesinfektion zu geben.
– An vielen Orten wird die Praxis des Friedensgrußes ohne Reichen der Hände als eine angemessene Form empfunden. Diese Praxis kann beibehalten werden. Der Friedensgruß kann aber auch wieder durch Reichen der Hände geschehen.
– Es wird davon abgeraten, bei der Kelchkommunion aus einem gemeinsamen Kelch zu trinken.
– Es wird geraten, dass sich die Kommunionspender und Kommunionspenderinnen auch künftig vor der Kommunionspendung die Hände desinfizieren.